Täter-Opfer-Ausgleich

... Raum für Wiedergutmachung ...

TOA, besser Außergerichtlicher Tatausgleich. Dies ist eine Methode zur
Wiederherstellung des Rechtsfriedens. In Einzelgesprächen wird der
strafrechtlich relevante Vorfall betrachtet und Lösungen zur
Wiedergutmachung entwickelt. Nach einem gemeinsamen erfolgreichen
Ausgleichsgespräch mit Schädiger und Geschädigtem ist das Strafmaß zu
reduzieren oder ganz von einer Bestrafung abzusehen.

Feedback von Medianden
»Seit dem Überfall auf mich ist ein Jahr vergangen in dem ich nicht mehr bei
Dunkelheit auf die Straße gehen konnte. Das hat mein Leben sehr
beeinträchtigt. Seit dem Gespräch mit dem Täter geht es mir viel besser. Ich
weiß jetzt wer er ist und dass ich keine Angst mehr vor ihm haben muß.«
Ehemann: »Ich habe meine Frau wieder.«